Planungsrecht
Was auf dem Grundstück gebaut werden darf
Wir kaufen Baurecht, nicht Quadratmeter. Ein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und dasselbe Grundstück im Außenbereich sind zwei verschiedene Wirtschaftsgüter — und der Unterschied steht nicht im Exposé, sondern im Planungsrecht.
Grundstück im Bebauungsplan
Ein qualifizierter Bebauungsplan sagt, was gebaut werden darf — und macht den Wert rechenbar.
AnsehenGrundstück im Innenbereich (§ 34 BauGB)
Kein Bebauungsplan, aber im Zusammenhang bebauter Ortsteil — die Nachbarschaft ist der Maßstab.
AnsehenGrundstück im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Bebauung nur ausnahmsweise — privilegiert oder als sonstiges Vorhaben.
AnsehenBebauungsplan in Aufstellung (§ 33 BauGB)
Das Verfahren läuft — unter Voraussetzungen darf schon gebaut werden.
AnsehenVorhabenbezogener Bebauungsplan
Plan und Durchführungsvertrag für ein konkretes Vorhaben (§ 12 BauGB).
AnsehenGrundstück mit Bauvorbescheid
Eine positive Bauvoranfrage bindet die Behörde — und ist bares Geld wert.
AnsehenGrundstück mit Baugenehmigung
Genehmigt, aber nicht gebaut — ein fertiges Projekt ohne Bagger.
AnsehenGrundstück mit Veränderungssperre
Die Gemeinde friert den Zustand ein, während sie plant (§ 14 BauGB).
AnsehenImmobilie im Milieuschutzgebiet
Soziale Erhaltungssatzung — Umbau und Aufteilung sind genehmigungspflichtig.
AnsehenImmobilie in der Erhaltungssatzung
Städtebauliche Erhaltungssatzung — die Gestalt des Ortsbilds ist geschützt.
AnsehenImmobilie im Sanierungsgebiet
Förmlich festgelegt nach § 142 BauGB — Verkauf genehmigungspflichtig, Ausgleichsbetrag möglich.
AnsehenGrundstück im Umlegungsverfahren
Neuordnung der Grundstücksgrenzen durch die Gemeinde (§ 45 BauGB).
AnsehenGrundstück mit gemeindlichem Vorkaufsrecht
Die Gemeinde kann in den Kaufvertrag eintreten (§ 24 BauGB).
AnsehenUnerschlossenes Grundstück
Ohne Straße, Kanal und Anschlüsse ist Baurecht nicht nutzbar.
AnsehenGrundstück mit Baulast
Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung im Baulastenverzeichnis.
AnsehenBauerwartungsland
Flächen, bei denen eine bauliche Nutzung erwartet werden darf — noch ohne Baurecht.
AnsehenRohbauland
Baulich nutzbar nach den Festsetzungen, aber noch nicht erschlossen oder zugeschnitten.
AnsehenBaureifes Land
Sofort bebaubar — die höchste Entwicklungsstufe.
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