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LVG SüdInvest

Immobilie im Milieuschutzgebiet verkaufen in Süddeutschland

In einer sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB sind Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung genehmigungspflichtig — und die Aufteilung in Eigentumswohnungen regelmäßig nicht durchsetzbar. In Süddeutschland rechnen wir ohne diese Fantasie.

  • — Unser Preis unterstellt keine Aufteilung und keine Luxussanierung
  • — Wir halten Bestand, statt ihn zu verwerten — das passt zum Schutzzweck
  • — Kein Rückzieher, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird
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Häufige Fragen

Darf ich überhaupt verkaufen?
Ja. Der Verkauf ist frei; genehmigungspflichtig sind bauliche Maßnahmen und die Umwandlung. In manchen Gebieten besteht zusätzlich ein Vorkaufsrecht der Gemeinde.
Drückt Milieuschutz den Preis?
Er nimmt die Aufteilungsfantasie aus dem Preis. Wer mit ihr kalkuliert hatte, erlebt das als Abschlag; wer den Bestand halten will, zahlt weiterhin marktgerecht.
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