Immobilie im Sanierungsgebiet verkaufen in Süddeutschland
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ist der Verkauf nach § 144 BauGB genehmigungspflichtig, und am Ende der Sanierung kann ein Ausgleichsbetrag anfallen. In Süddeutschland sind das zwei Gründe, aus denen viele Käufer abspringen.
- — Die Genehmigung nach § 144 BauGB holen wir mit ein, statt sie Ihnen zu überlassen
- — Der Ausgleichsbetrag wird offen eingepreist, nicht später nachverhandelt
- — Ein Sanierungsvermerk im Grundbuch ist für uns kein Hinderungsgrund
Sanierungsgebiet nach Ort
2.031 Städte in Süddeutschland. Die geltende Bauordnung steht auf jeder Ortsseite — das BauGB gilt bundesweit, die Bauordnung ist Landesrecht.
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- Bergisch Gladbach
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- Wolfsburg
- Wuppertal
- Würzburg
- Kornwestheim
- Remseck am Neckar
Häufige Fragen
- Was ist der Ausgleichsbetrag?
- Die sanierungsbedingte Werterhöhung des Grundstücks, die die Gemeinde nach Abschluss der Sanierung erhebt. Wer vorher verkauft, verlagert diese Frage auf den Käufer.
- Verzögert die Genehmigung den Verkauf?
- Sie kostet Zeit, ja. Weil wir den Fall kennen, planen wir sie in den Ablauf ein, statt an ihr zu scheitern.