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Augsburg

Immobilie im Sanierungsgebiet verkaufen in Augsburg

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ist der Verkauf nach § 144 BauGB genehmigungspflichtig, und am Ende der Sanierung kann ein Ausgleichsbetrag anfallen. In Augsburg sind das zwei Gründe, aus denen viele Käufer abspringen.

Bayern · Bayerische Bauordnung (BayBO)

Grundstück anbieten

Immobilie im Sanierungsgebiet in Augsburg

  • Die Genehmigung nach § 144 BauGB holen wir mit ein, statt sie Ihnen zu überlassen
  • Der Ausgleichsbetrag wird offen eingepreist, nicht später nachverhandelt
  • Ein Sanierungsvermerk im Grundbuch ist für uns kein Hinderungsgrund

Häufige Fragen

Was ist der Ausgleichsbetrag?
Die sanierungsbedingte Werterhöhung des Grundstücks, die die Gemeinde nach Abschluss der Sanierung erhebt. Wer vorher verkauft, verlagert diese Frage auf den Käufer.
Verzögert die Genehmigung den Verkauf?
Sie kostet Zeit, ja. Weil wir den Fall kennen, planen wir sie in den Ablauf ein, statt an ihr zu scheitern.
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