Grundstück mit Veränderungssperre verkaufen in Süddeutschland
Eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB hindert das Bauen, nicht das Verkaufen. In Süddeutschland ist sie für uns ein Zeitfaktor — für Sie oft ein Grund, nicht mehr warten zu wollen.
- — Der Verkauf selbst ist von der Sperre nicht berührt
- — Wir können die Laufzeit aussitzen, weil wir langfristig planen
- — Die Sperre signalisiert oft, dass die Gemeinde hier ohnehin etwas vorhat
Veränderungssperre nach Ort
2.031 Städte in Süddeutschland. Die geltende Bauordnung steht auf jeder Ortsseite — das BauGB gilt bundesweit, die Bauordnung ist Landesrecht.
- Aachen
- Augsburg
- Bergisch Gladbach
- Berlin
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Bottrop
- Braunschweig
- Bremen
- Bremerhaven
- Chemnitz
- Cottbus
- Darmstadt
- Dortmund
- Dresden
- Duisburg
- Düsseldorf
- Erfurt
- Erlangen
- Essen
- Frankfurt am Main
- Freiburg im Breisgau
- Gelsenkirchen
- Göttingen
- Gütersloh
- Hagen
- Halle/ Saale
- Hamburg
- Hamm
- Hannover
- Heilbronn
- Herne
- Hildesheim
- Ingolstadt
- Jena
- Karlsruhe
- Kassel
- Kiel
- Koblenz
- Krefeld
- Köln
- Leipzig
- Leverkusen
- Ludwigshafen am Rhein
- Lübeck
- Magdeburg
- Mainz
- Mannheim
- Moers
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- München
- Münster
- Neuss
- Nürnberg
- Oberhausen
- Offenbach am Main
- Osnabrück
- Paderborn
- Pforzheim
- Potsdam
- Regensburg
- Remscheid
- Reutlingen
- Rostock
- Saarbrücken
- Salzgitter
- Siegen
- Solingen
- Stuttgart
- Trier
- Ulm
- Wiesbaden
- Wolfsburg
- Wuppertal
- Würzburg
- Kornwestheim
- Remseck am Neckar
Häufige Fragen
- Wie lange gilt sie?
- Grundsätzlich zwei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit. § 14 BauGB regelt das; die konkrete Satzung Ihrer Gemeinde nennt Beginn und Umfang.
- Wird mein Grundstück dadurch wertlos?
- Nein, aber es wird illiquide: Wer sofort bauen will, kann nicht kaufen. Genau dort entsteht der Abschlag, den ein Direktankäufer auffängt.