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LVG SüdInvest

Grundstück mit Veränderungssperre verkaufen in Süddeutschland

Eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB hindert das Bauen, nicht das Verkaufen. In Süddeutschland ist sie für uns ein Zeitfaktor — für Sie oft ein Grund, nicht mehr warten zu wollen.

  • — Der Verkauf selbst ist von der Sperre nicht berührt
  • — Wir können die Laufzeit aussitzen, weil wir langfristig planen
  • — Die Sperre signalisiert oft, dass die Gemeinde hier ohnehin etwas vorhat
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Häufige Fragen

Wie lange gilt sie?
Grundsätzlich zwei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit. § 14 BauGB regelt das; die konkrete Satzung Ihrer Gemeinde nennt Beginn und Umfang.
Wird mein Grundstück dadurch wertlos?
Nein, aber es wird illiquide: Wer sofort bauen will, kann nicht kaufen. Genau dort entsteht der Abschlag, den ein Direktankäufer auffängt.
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