Halle/ Saale
Grundstück mit Veränderungssperre verkaufen in Halle/ Saale
Eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB hindert das Bauen, nicht das Verkaufen. In Halle/ Saale ist sie für uns ein Zeitfaktor — für Sie oft ein Grund, nicht mehr warten zu wollen.
Sachsen-Anhalt · Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Grundstück anbietenGrundstück mit Veränderungssperre in Halle/ Saale
- Der Verkauf selbst ist von der Sperre nicht berührt
- Wir können die Laufzeit aussitzen, weil wir langfristig planen
- Die Sperre signalisiert oft, dass die Gemeinde hier ohnehin etwas vorhat
Häufige Fragen
- Wie lange gilt sie?
- Grundsätzlich zwei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit. § 14 BauGB regelt das; die konkrete Satzung Ihrer Gemeinde nennt Beginn und Umfang.
- Wird mein Grundstück dadurch wertlos?
- Nein, aber es wird illiquide: Wer sofort bauen will, kann nicht kaufen. Genau dort entsteht der Abschlag, den ein Direktankäufer auffängt.
Leistungen in Halle/ Saale
Projektentwicklung
Von der Machbarkeitsstudie über die Genehmigung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
Grundstücksakquise
Off-Market-Zugang, Due Diligence und Vertragsabwicklung für Grundstücke mit Potenzial.
Bestandsentwicklung
Potenzialanalyse, energetische Sanierung und Umnutzung von Bestandsimmobilien.
Investorenbetreuung
Begleitung von Investoren — von der Objektselektion bis zur laufenden Bestandsoptimierung.