Duisburg
Grundstück mit Veränderungssperre verkaufen in Duisburg
Eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB hindert das Bauen, nicht das Verkaufen. In Duisburg ist sie für uns ein Zeitfaktor — für Sie oft ein Grund, nicht mehr warten zu wollen.
Nordrhein-Westfalen · Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Grundstück anbietenGrundstück mit Veränderungssperre in Duisburg
- Der Verkauf selbst ist von der Sperre nicht berührt
- Wir können die Laufzeit aussitzen, weil wir langfristig planen
- Die Sperre signalisiert oft, dass die Gemeinde hier ohnehin etwas vorhat
Häufige Fragen
- Wie lange gilt sie?
- Grundsätzlich zwei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit. § 14 BauGB regelt das; die konkrete Satzung Ihrer Gemeinde nennt Beginn und Umfang.
- Wird mein Grundstück dadurch wertlos?
- Nein, aber es wird illiquide: Wer sofort bauen will, kann nicht kaufen. Genau dort entsteht der Abschlag, den ein Direktankäufer auffängt.
Leistungen in Duisburg
Projektentwicklung
Von der Machbarkeitsstudie über die Genehmigung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
Grundstücksakquise
Off-Market-Zugang, Due Diligence und Vertragsabwicklung für Grundstücke mit Potenzial.
Bestandsentwicklung
Potenzialanalyse, energetische Sanierung und Umnutzung von Bestandsimmobilien.
Investorenbetreuung
Begleitung von Investoren — von der Objektselektion bis zur laufenden Bestandsoptimierung.