Unerschlossenes Grundstück verkaufen in Süddeutschland
Baurecht nützt nichts ohne Anschluss: Erst mit Straße, Kanal, Wasser und Strom ist ein Grundstück baureif. In Süddeutschland übernehmen wir die Erschließung — und die Beiträge, die daran hängen.
- — Erschließungsbeiträge nach § 127 ff. BauGB kalkulieren wir ein, statt sie Ihnen zu überlassen
- — Auch bei nur teilweise erschlossenen Flächen
- — Wir klären Leitungsrechte und Zufahrt vor dem Ankauf, nicht danach
Erschließung offen nach Ort
2.031 Städte in Süddeutschland. Die geltende Bauordnung steht auf jeder Ortsseite — das BauGB gilt bundesweit, die Bauordnung ist Landesrecht.
- Aachen
- Augsburg
- Bergisch Gladbach
- Berlin
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Bottrop
- Braunschweig
- Bremen
- Bremerhaven
- Chemnitz
- Cottbus
- Darmstadt
- Dortmund
- Dresden
- Duisburg
- Düsseldorf
- Erfurt
- Erlangen
- Essen
- Frankfurt am Main
- Freiburg im Breisgau
- Gelsenkirchen
- Göttingen
- Gütersloh
- Hagen
- Halle/ Saale
- Hamburg
- Hamm
- Hannover
- Heilbronn
- Herne
- Hildesheim
- Ingolstadt
- Jena
- Karlsruhe
- Kassel
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- Koblenz
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- Leipzig
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- Ludwigshafen am Rhein
- Lübeck
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- Mainz
- Mannheim
- Moers
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- München
- Münster
- Neuss
- Nürnberg
- Oberhausen
- Offenbach am Main
- Osnabrück
- Paderborn
- Pforzheim
- Potsdam
- Regensburg
- Remscheid
- Reutlingen
- Rostock
- Saarbrücken
- Salzgitter
- Siegen
- Solingen
- Stuttgart
- Trier
- Ulm
- Wiesbaden
- Wolfsburg
- Wuppertal
- Würzburg
- Kornwestheim
- Remseck am Neckar
Häufige Fragen
- Wer zahlt den Erschließungsbeitrag?
- Er trifft den Eigentümer zum Zeitpunkt der Entstehung. Wer vorher verkauft, verlagert ihn auf den Käufer — das gehört offen in die Preisfindung.
- Kann ich die Erschließung selbst beauftragen?
- Über einen Erschließungsvertrag mit der Gemeinde ist das möglich. Es bindet Kapital und Jahre — der Grund, aus dem viele an dieser Stelle abgeben.