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LVG SüdInvest

Immobilie im Erhaltungsgebiet verkaufen in Süddeutschland

Die städtebauliche Erhaltungssatzung schützt die städtebauliche Eigenart eines Gebiets — anders als der Denkmalschutz, der das einzelne Objekt schützt. In Süddeutschland heißt das: Abriss und Änderung brauchen eine Genehmigung.

  • — Wir planen im Rahmen des Zulässigen statt gegen die Satzung
  • — Abrissfantasien fließen nicht in unseren Preis ein — und fallen deshalb auch nicht später weg
  • — Abgrenzung zum Denkmalschutz prüfen wir im Einzelfall
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Häufige Fragen

Ist das dasselbe wie Denkmalschutz?
Nein. Die Erhaltungssatzung schützt das Gebiet und sein Ortsbild, der Denkmalschutz das einzelne Objekt und seine Substanz. Beides kann zusammentreffen.
Kann ich anbauen?
Möglicherweise, wenn das Ortsbild gewahrt bleibt. Entscheidend ist die konkrete Satzung Ihrer Gemeinde, nicht eine allgemeine Regel.
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