Immobilie im Erhaltungsgebiet verkaufen in Süddeutschland
Die städtebauliche Erhaltungssatzung schützt die städtebauliche Eigenart eines Gebiets — anders als der Denkmalschutz, der das einzelne Objekt schützt. In Süddeutschland heißt das: Abriss und Änderung brauchen eine Genehmigung.
- — Wir planen im Rahmen des Zulässigen statt gegen die Satzung
- — Abrissfantasien fließen nicht in unseren Preis ein — und fallen deshalb auch nicht später weg
- — Abgrenzung zum Denkmalschutz prüfen wir im Einzelfall
Erhaltungssatzung nach Ort
2.031 Städte in Süddeutschland. Die geltende Bauordnung steht auf jeder Ortsseite — das BauGB gilt bundesweit, die Bauordnung ist Landesrecht.
- Aachen
- Augsburg
- Bergisch Gladbach
- Berlin
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Bottrop
- Braunschweig
- Bremen
- Bremerhaven
- Chemnitz
- Cottbus
- Darmstadt
- Dortmund
- Dresden
- Duisburg
- Düsseldorf
- Erfurt
- Erlangen
- Essen
- Frankfurt am Main
- Freiburg im Breisgau
- Gelsenkirchen
- Göttingen
- Gütersloh
- Hagen
- Halle/ Saale
- Hamburg
- Hamm
- Hannover
- Heilbronn
- Herne
- Hildesheim
- Ingolstadt
- Jena
- Karlsruhe
- Kassel
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- Ludwigshafen am Rhein
- Lübeck
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- Mannheim
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- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- München
- Münster
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- Nürnberg
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- Offenbach am Main
- Osnabrück
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- Pforzheim
- Potsdam
- Regensburg
- Remscheid
- Reutlingen
- Rostock
- Saarbrücken
- Salzgitter
- Siegen
- Solingen
- Stuttgart
- Trier
- Ulm
- Wiesbaden
- Wolfsburg
- Wuppertal
- Würzburg
- Kornwestheim
- Remseck am Neckar
Häufige Fragen
- Ist das dasselbe wie Denkmalschutz?
- Nein. Die Erhaltungssatzung schützt das Gebiet und sein Ortsbild, der Denkmalschutz das einzelne Objekt und seine Substanz. Beides kann zusammentreffen.
- Kann ich anbauen?
- Möglicherweise, wenn das Ortsbild gewahrt bleibt. Entscheidend ist die konkrete Satzung Ihrer Gemeinde, nicht eine allgemeine Regel.