Halle/ Saale
Immobilie im Erhaltungsgebiet verkaufen in Halle/ Saale
Die städtebauliche Erhaltungssatzung schützt die städtebauliche Eigenart eines Gebiets — anders als der Denkmalschutz, der das einzelne Objekt schützt. In Halle/ Saale heißt das: Abriss und Änderung brauchen eine Genehmigung.
Sachsen-Anhalt · Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Grundstück anbietenImmobilie in der Erhaltungssatzung in Halle/ Saale
- Wir planen im Rahmen des Zulässigen statt gegen die Satzung
- Abrissfantasien fließen nicht in unseren Preis ein — und fallen deshalb auch nicht später weg
- Abgrenzung zum Denkmalschutz prüfen wir im Einzelfall
Häufige Fragen
- Ist das dasselbe wie Denkmalschutz?
- Nein. Die Erhaltungssatzung schützt das Gebiet und sein Ortsbild, der Denkmalschutz das einzelne Objekt und seine Substanz. Beides kann zusammentreffen.
- Kann ich anbauen?
- Möglicherweise, wenn das Ortsbild gewahrt bleibt. Entscheidend ist die konkrete Satzung Ihrer Gemeinde, nicht eine allgemeine Regel.
Leistungen in Halle/ Saale
Projektentwicklung
Von der Machbarkeitsstudie über die Genehmigung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
Grundstücksakquise
Off-Market-Zugang, Due Diligence und Vertragsabwicklung für Grundstücke mit Potenzial.
Bestandsentwicklung
Potenzialanalyse, energetische Sanierung und Umnutzung von Bestandsimmobilien.
Investorenbetreuung
Begleitung von Investoren — von der Objektselektion bis zur laufenden Bestandsoptimierung.