Mannheim
Immobilie im Erhaltungsgebiet verkaufen in Mannheim
Die städtebauliche Erhaltungssatzung schützt die städtebauliche Eigenart eines Gebiets — anders als der Denkmalschutz, der das einzelne Objekt schützt. In Mannheim heißt das: Abriss und Änderung brauchen eine Genehmigung.
Baden-Württemberg · Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
Grundstück anbietenImmobilie in der Erhaltungssatzung in Mannheim
- Wir planen im Rahmen des Zulässigen statt gegen die Satzung
- Abrissfantasien fließen nicht in unseren Preis ein — und fallen deshalb auch nicht später weg
- Abgrenzung zum Denkmalschutz prüfen wir im Einzelfall
Häufige Fragen
- Ist das dasselbe wie Denkmalschutz?
- Nein. Die Erhaltungssatzung schützt das Gebiet und sein Ortsbild, der Denkmalschutz das einzelne Objekt und seine Substanz. Beides kann zusammentreffen.
- Kann ich anbauen?
- Möglicherweise, wenn das Ortsbild gewahrt bleibt. Entscheidend ist die konkrete Satzung Ihrer Gemeinde, nicht eine allgemeine Regel.
Leistungen in Mannheim
Projektentwicklung
Von der Machbarkeitsstudie über die Genehmigung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
Grundstücksakquise
Off-Market-Zugang, Due Diligence und Vertragsabwicklung für Grundstücke mit Potenzial.
Bestandsentwicklung
Potenzialanalyse, energetische Sanierung und Umnutzung von Bestandsimmobilien.
Investorenbetreuung
Begleitung von Investoren — von der Objektselektion bis zur laufenden Bestandsoptimierung.