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Rostock

Immobilie im Erhaltungsgebiet verkaufen in Rostock

Die städtebauliche Erhaltungssatzung schützt die städtebauliche Eigenart eines Gebiets — anders als der Denkmalschutz, der das einzelne Objekt schützt. In Rostock heißt das: Abriss und Änderung brauchen eine Genehmigung.

Mecklenburg-Vorpommern · Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Grundstück anbieten

Immobilie in der Erhaltungssatzung in Rostock

  • Wir planen im Rahmen des Zulässigen statt gegen die Satzung
  • Abrissfantasien fließen nicht in unseren Preis ein — und fallen deshalb auch nicht später weg
  • Abgrenzung zum Denkmalschutz prüfen wir im Einzelfall

Häufige Fragen

Ist das dasselbe wie Denkmalschutz?
Nein. Die Erhaltungssatzung schützt das Gebiet und sein Ortsbild, der Denkmalschutz das einzelne Objekt und seine Substanz. Beides kann zusammentreffen.
Kann ich anbauen?
Möglicherweise, wenn das Ortsbild gewahrt bleibt. Entscheidend ist die konkrete Satzung Ihrer Gemeinde, nicht eine allgemeine Regel.
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