Grundstück im Umlegungsverfahren verkaufen in Süddeutschland
In der Umlegung nach § 45 BauGB ordnet die Gemeinde Grundstücke neu, damit bebaubare Zuschnitte entstehen. In Süddeutschland bedeutet das: Was Sie am Ende bekommen, steht während des Verfahrens noch nicht fest — und genau deshalb kauft kaum jemand.
- — Wir kaufen mit offener Zuteilung, weil wir das Verfahren einschätzen können
- — Flächenabzug für Erschließung wird transparent eingerechnet
- — Auch die amtliche Umlegung mit langer Laufzeit ist für uns kein Ausschluss
Umlegung nach Ort
2.031 Städte in Süddeutschland. Die geltende Bauordnung steht auf jeder Ortsseite — das BauGB gilt bundesweit, die Bauordnung ist Landesrecht.
- Aachen
- Augsburg
- Bergisch Gladbach
- Berlin
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Bottrop
- Braunschweig
- Bremen
- Bremerhaven
- Chemnitz
- Cottbus
- Darmstadt
- Dortmund
- Dresden
- Duisburg
- Düsseldorf
- Erfurt
- Erlangen
- Essen
- Frankfurt am Main
- Freiburg im Breisgau
- Gelsenkirchen
- Göttingen
- Gütersloh
- Hagen
- Halle/ Saale
- Hamburg
- Hamm
- Hannover
- Heilbronn
- Herne
- Hildesheim
- Ingolstadt
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- Karlsruhe
- Kassel
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- Ludwigshafen am Rhein
- Lübeck
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- Mainz
- Mannheim
- Moers
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- München
- Münster
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- Nürnberg
- Oberhausen
- Offenbach am Main
- Osnabrück
- Paderborn
- Pforzheim
- Potsdam
- Regensburg
- Remscheid
- Reutlingen
- Rostock
- Saarbrücken
- Salzgitter
- Siegen
- Solingen
- Stuttgart
- Trier
- Ulm
- Wiesbaden
- Wolfsburg
- Wuppertal
- Würzburg
- Kornwestheim
- Remseck am Neckar
Häufige Fragen
- Kann ich während der Umlegung verkaufen?
- Ja. Der Käufer tritt in die Rechtsstellung ein und erhält die Zuteilung. Zu beachten ist die Verfügungssperre nach § 51 BauGB.
- Bekomme ich weniger Fläche zurück?
- In der Regel ja — der Flächenabzug finanziert die Erschließung. Dafür ist die zugeteilte Fläche bebaubar, was die ursprüngliche oft nicht war.