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Karlsruhe

Grundstück im Umlegungsverfahren verkaufen in Karlsruhe

In der Umlegung nach § 45 BauGB ordnet die Gemeinde Grundstücke neu, damit bebaubare Zuschnitte entstehen. In Karlsruhe bedeutet das: Was Sie am Ende bekommen, steht während des Verfahrens noch nicht fest — und genau deshalb kauft kaum jemand.

Baden-Württemberg · Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

Grundstück anbieten

Grundstück im Umlegungsverfahren in Karlsruhe

  • Wir kaufen mit offener Zuteilung, weil wir das Verfahren einschätzen können
  • Flächenabzug für Erschließung wird transparent eingerechnet
  • Auch die amtliche Umlegung mit langer Laufzeit ist für uns kein Ausschluss

Häufige Fragen

Kann ich während der Umlegung verkaufen?
Ja. Der Käufer tritt in die Rechtsstellung ein und erhält die Zuteilung. Zu beachten ist die Verfügungssperre nach § 51 BauGB.
Bekomme ich weniger Fläche zurück?
In der Regel ja — der Flächenabzug finanziert die Erschließung. Dafür ist die zugeteilte Fläche bebaubar, was die ursprüngliche oft nicht war.
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