GRZ/GFZ-Rechner
Was lässt sich auf dem Grundstück bauen?
GRZ und GFZ stehen im Bebauungsplan und sagen für sich genommen wenig. Der Rechner macht daraus überbaubare Fläche, Geschossfläche und eine überschlägige Einheitenzahl — die erste Frage jeder Projektentwicklung.
Nach BauNVO Kostenlos In 2 Minuten
Häufige Fragen
- Ist die Geschossfläche dasselbe wie die Wohnfläche?
- Nein, und der Unterschied entscheidet über die Anzahl der Wohnungen. Treppenhaus, Aufzug, Wände und Technik gehen ab — als Faustzahl bleiben rund 80 Prozent der Geschossfläche als Wohnfläche übrig. Wer mit 100 Prozent plant, plant Wohnungen ein, die es nicht geben wird.
- Darf die GRZ überschritten werden?
- Für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen erlaubt § 19 Abs. 4 BauNVO eine Überschreitung um bis zu 50 Prozent, gedeckelt bei 0,8. Ob die Tiefgarage passt, entscheidet fast immer dieser Deckel.
- Was gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
- Dann richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB und damit nach der Umgebungsbebauung. Der Rechner hilft dann beim Abschätzen, ersetzt aber die Bauvoranfrage nicht.