Landkreis München
Bauleitplanung & Genehmigungsverfahren im Landkreis München
Phase 3 der Projektentwicklung im Landkreis München ist die kritischste — die Schaffung des Baurechts. Wir steuern vorhabenbezogene B-Plan-Verfahren, §34 BauGB-Bauanträge und Bauvoranfragen, kommunizieren mit Bauämtern, Stadtverwaltungen und Politik, und bringen Projekte planungsrechtlich ins Ziel. Mit Bauleitplanungs-Erfahrung in Süddeutschland und einem Netzwerk aus Stadtplanern, Verkehrsgutachtern und Umweltsachverständigen.
35 Orte · Bayern
Gespräch vereinbarenBauleitplanung & Baurechts-Schaffung im Landkreis München
- Erfahrung mit vorhabenbezogenen B-Plan-Verfahren in süddeutschen Kommunen
- §34 BauGB-Argumentationsketten mit dokumentierter Umfeld-Analyse (GFZ, Geschossigkeit, Nutzungsstruktur)
- Bauamt-Vorabstimmung als Standardpraxis — keine kalten Bauanträge
Häufige Fragen
- Wie lange dauert ein vorhabenbezogener B-Plan im Landkreis München?
- Vom Aufstellungsbeschluss bis zur Rechtskraft typischerweise 18-36 Monate. Schnelle Verfahren mit unstrittigen Inhalten und kooperativer Kommune schaffen 12-18 Monate, komplexe Verfahren mit Bürgerprotest oder politischen Verschiebungen können 4-5 Jahre dauern. Wir kalkulieren in der Regel 24-30 Monate als realistischen Median.
- Wann reicht §34 BauGB statt B-Plan im Landkreis München?
- §34 BauGB ist das schnellere Instrument (Bauantrag 4-9 Monate), setzt aber voraus, dass das Vorhaben sich nach Art und Maß in das Umfeld einfügt. In gewachsenen innerstädtischen Lagen im Landkreis München ist §34 BauGB oft tragfähig — bei Quartiersentwicklungen oder deutlichen Umfeld-Überschreitungen muss in den B-Plan-Pfad gewechselt werden.
- Was kosten Bauleitplanungs-Gutachten im Landkreis München?
- Verkehrsgutachten 8.000-25.000 EUR, Schalltechnisches Gutachten 5.000-15.000 EUR, Artenschutz-Beitrag 3.000-12.000 EUR, Baugrundgutachten 4.000-15.000 EUR, Stadtbildverträglichkeit 5.000-20.000 EUR. Insgesamt liegen Gutachten-Kosten für ein mittleres Wohnbauprojekt typischerweise bei 40.000-100.000 EUR.
- Wer trägt das B-Plan-Risiko im Landkreis München?
- In vorhabenbezogenen B-Plan-Verfahren der Vorhabenträger — also wir. Über städtebauliche Verträge mit der Kommune werden Erschließungs- und Folgekosten klar zugewiesen. Wenn das Verfahren scheitert, sind die investierten Planungskosten Sunk Cost. Genau deshalb ist die Vorprüfung in Phase 1 so kritisch.
- Wie gehen Sie mit Bürgerbeteiligung im Landkreis München um?
- Wir setzen frühzeitig auf transparente Formate — Info-Veranstaltungen vor formaler Auslegung, runde Tische mit Anliegern, planerischen Dialog. Das reduziert Eskalations-Risiken im formalen Verfahren erheblich. Wo Konflikte unvermeidbar sind, dokumentieren wir die Abwägung sauber, damit das Verfahren rechtssicher abschließt.
35 Orte im Landkreis München
- 82008 Unterhaching
- 82024 Taufkirchen
- 82031 Grünwald
- 82041 Oberhaching
- 82049 Pullach im Isartal
- 82054 Sauerlach
- 82061 Forstenrieder Park
- 82061 Neuried
- 82064 Grünwalder Forst
- 82064 Perlacher Forst
- 82064 Straßlach-Dingharting
- 82065 Baierbrunn
- 82067 Schäftlarn
- 82069 Schäftlarn
- 82131 Neuried
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- 82166 Gräfelfing
- 85521 Hohenbrunn
- 85521 Ottobrunn
- 85540 Haar
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- 85630 Grasbrunn
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- 85653 Aying
- 85662 Hohenbrunn
- 85716 Unterschleißheim
- 85737 Ismaning
- 85748 Garching bei München
- 85764 Oberschleißheim
- 85774 Unterföhring
Leistungen im Landkreis München
Projektentwicklung
Von der Machbarkeitsstudie über die Genehmigung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
Grundstücksakquise
Off-Market-Zugang, Due Diligence und Vertragsabwicklung für Grundstücke mit Potenzial.
Bestandsentwicklung
Potenzialanalyse, energetische Sanierung und Umnutzung von Bestandsimmobilien.
Investorenbetreuung
Begleitung von Investoren — von der Objektselektion bis zur laufenden Bestandsoptimierung.