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Landkreis Fürstenfeldbruck

Verkehrswert ermitteln im Landkreis Fürstenfeldbruck

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB — und wann er wirklich gebraucht wird. Für Objekte im Landkreis Fürstenfeldbruck und Umgebung.

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Verkehrswert ermitteln im Landkreis Fürstenfeldbruck

  • Definiert in § 194 BauGB
  • Relevant bei Erbe, Scheidung und Finanzamt
  • Für den Verkauf reicht meist eine Einschätzung

Häufige Fragen

Ist der Verkehrswert der Verkaufspreis?
Nicht zwingend. Er beschreibt den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis, nicht das, was ein bestimmter Käufer zahlt.
Wer darf ihn feststellen?
Belastbar nur ein Sachverständiger. Eine Einschätzung wie diese ersetzt das nicht.
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