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LVG SüdInvest

Haarbach

Quartiersentwicklung in Haarbach

LVG SüdInvest entwickelt komplette Quartiere in Haarbach — von der Grundstücks-Akquise über vorhabenbezogene Bauleitplanung, Erschließung, Hochbau und soziale Infrastruktur bis zur Vermarktung. Quartiersentwicklung ist Königsdisziplin: planungsrechtlich anspruchsvoll, kapitalintensiv, mit langem Entwicklungshorizont — aber mit nachhaltiger Wertschöpfung weit über das einzelne Gebäude hinaus.

Passau

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Quartiersentwicklung in Haarbach

  • Vorhabenbezogene B-Plan-Verfahren als Standardinstrument — wir kennen den Weg vom Aufstellungsbeschluss zur Rechtskraft
  • Erschließungs-Kalkulation mit eigenen Tiefbau-Partnern und realistischen Reserven für Anliegerbeiträge und Versorger-Auflagen
  • Soziale Infrastruktur (Kita, Quartierstreff, Nahversorger) als integraler Teil der Konzeption — nicht als nachträgliche Belastung

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Quartiersentwicklung in Haarbach?
Von der ersten Standortprüfung bis zur Schlüsselübergabe der letzten Einheit typischerweise 8-15 Jahre. Davon entfallen 3-5 Jahre auf Bauleitplanung, Bauantrag und Erschließung, der Rest auf gestaffelten Hochbau und Vermarktung in 2-4 Bauabschnitten.
Wer trägt das Risiko der Bauleitplanung in Haarbach?
In der Regel der Vorhabenträger — also wir. Über städtebauliche Verträge mit der Kommune werden Erschließung, Folgekosten und teilweise soziale Infrastruktur geregelt. Förderungen für sozialen Wohnungsbau, Kita-Bau oder energetische Standards können dieses Risiko abfedern.
Wie wird ein Quartiersgrundstück in Haarbach bewertet?
Residual-Methode: aus dem erwarteten Vermarktungs-Exit der einzelnen Bauabschnitte werden Bau- und Erschließungskosten, Planungsrisiken und IRR-Anspruch zurückgerechnet. Das ergibt einen tragfähigen Baulandpreis pro m² Bruttoland — typischerweise 30-60% des Bodenrichtwerts Haarbach für reines Bauland, weil Erschließung und Folgekosten noch zu tragen sind.
Vermarkten Sie Quartiere in Haarbach als Bauträger oder im Forward-Deal?
Häufig kombiniert: einzelne Wohngebäude im Bauträgervertrag an Privatkäufer (besonders Eigentumswohnungen mit Eigennutzungs-Eignung), Mietwohnungs-Bestände im Forward-Deal an Pensionskassen oder Wohnungsgesellschaften, Sonderimmobilien (Kita, Nahversorger) an spezialisierte Spezialfonds.
Was ist mit Bürgerbeteiligung in Haarbach?
Bei Quartieren ist frühzeitige Bürgerbeteiligung Pflicht und Chance zugleich. Wir setzen auf transparente Formate (öffentliche Info-Veranstaltungen, runde Tische, planerischen Dialog mit Anliegern), bevor die formalen Beteiligungsverfahren laufen. Das reduziert Eskalations-Risiken im B-Plan-Verfahren erheblich.
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