91083 Baiersdorf
GRZ/GFZ-Rechner Baiersdorf
GRZ und GFZ stehen im Bebauungsplan und sagen für sich genommen wenig. Der Rechner macht daraus überbaubare Fläche, Geschossfläche und eine überschlägige Einheitenzahl — die erste Frage jeder Projektentwicklung.
Gemeinde Baiersdorf, St · Erlangen-Höchstadt
Nach BauNVO Kostenlos In 2 Minuten
Häufige Fragen
- Ist die Geschossfläche dasselbe wie die Wohnfläche?
- Nein, und der Unterschied entscheidet über die Anzahl der Wohnungen. Treppenhaus, Aufzug, Wände und Technik gehen ab — als Faustzahl bleiben rund 80 Prozent der Geschossfläche als Wohnfläche übrig. Wer mit 100 Prozent plant, plant Wohnungen ein, die es nicht geben wird.
- Darf die GRZ überschritten werden?
- Für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen erlaubt § 19 Abs. 4 BauNVO eine Überschreitung um bis zu 50 Prozent, gedeckelt bei 0,8. Ob die Tiefgarage passt, entscheidet fast immer dieser Deckel.
- Was gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
- Dann richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB und damit nach der Umgebungsbebauung. Der Rechner hilft dann beim Abschätzen, ersetzt aber die Bauvoranfrage nicht.