Verkehrswert ermitteln in Süddeutschland
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB — und wann er wirklich gebraucht wird. Für Objekte in Süddeutschland und Umgebung.
- — Definiert in § 194 BauGB
- — Relevant bei Erbe, Scheidung und Finanzamt
- — Für den Verkauf reicht meist eine Einschätzung
Verkehrswert nach Ort
2.031 Städte in Süddeutschland. Der Bodenrichtwert wird vom örtlichen Gutachterausschuss festgelegt und ist je Gemeinde verschieden — er steht auf der jeweiligen Ortsseite.
- Aachen
- Augsburg
- Bergisch Gladbach
- Berlin
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Bottrop
- Braunschweig
- Bremen
- Bremerhaven
- Chemnitz
- Cottbus
- Darmstadt
- Dortmund
- Dresden
- Duisburg
- Düsseldorf
- Erfurt
- Erlangen
- Essen
- Frankfurt am Main
- Freiburg im Breisgau
- Gelsenkirchen
- Göttingen
- Gütersloh
- Hagen
- Halle/ Saale
- Hamburg
- Hamm
- Hannover
- Heilbronn
- Herne
- Hildesheim
- Ingolstadt
- Jena
- Karlsruhe
- Kassel
- Kiel
- Koblenz
- Krefeld
- Köln
- Leipzig
- Leverkusen
- Ludwigshafen am Rhein
- Lübeck
- Magdeburg
- Mainz
- Mannheim
- Moers
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- München
- Münster
- Neuss
- Nürnberg
- Oberhausen
- Offenbach am Main
- Osnabrück
- Paderborn
- Pforzheim
- Potsdam
- Regensburg
- Remscheid
- Reutlingen
- Rostock
- Saarbrücken
- Salzgitter
- Siegen
- Solingen
- Stuttgart
- Trier
- Ulm
- Wiesbaden
- Wolfsburg
- Wuppertal
- Würzburg
- Kornwestheim
- Remseck am Neckar
Häufige Fragen
- Ist der Verkehrswert der Verkaufspreis?
- Nicht zwingend. Er beschreibt den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis, nicht das, was ein bestimmter Käufer zahlt.
- Wer darf ihn feststellen?
- Belastbar nur ein Sachverständiger. Eine Einschätzung wie diese ersetzt das nicht.